
Welche Behörden müssen über Ihren Umzug ins Ausland informiert werden?
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Die Gemeinde
Umzug ins Ausland: Meldung bei der Gemeinde
Wer aus den Niederlanden ins Ausland umzieht, ist gesetzlich verpflichtet, dies der Gemeinde zu melden. Diese Meldung ist unerlässlich, um die Personenstandsdatenbank (BRP) korrekt zu aktualisieren und Probleme mit Steuern, Krankenversicherung, Rente oder Wahlrecht zu vermeiden.
Ob es sich um einen vorübergehenden Umzug oder eine dauerhafte Auswanderung handelt: Die Gemeinde ist die erste und wichtigste Anlaufstelle bei der Abreise aus den Niederlanden.
1. Die rechtliche Verpflichtung
Gemäß dem Gesetz über die Personen-Basisregistrierung (Wet BRP) muss sich jeder, der mindestens acht Monate im Jahr im Ausland lebt, bei der niederländischen Gemeinde, bei der er oder sie derzeit gemeldet ist, abmelden.
Diese Verpflichtung gilt für:
- Niederländer, die in ein anderes Land auswandern;
- Ausländer, die die Niederlande endgültig verlassen;
- Familien oder Partner, die gemeinsam umziehen.
Die Gemeinde verarbeitet diese Abmeldung in der BRP und registriert das neue Wohnsitzland. Diese Änderung wird automatisch an verschiedene Behörden weitergeleitet, wie z. B. die Steuerbehörde, das UWV und die Sozialversicherungsbank (SVB).
2. Wann die Anmeldung erfolgen muss
Die Anmeldung muss ab fünf Tagen vor dem Abreisedatum bis spätestens zum Abreisetag eingereicht werden.
Eine zu frühe Anmeldung ist nicht gestattet, da die Abmeldung erst erfolgen darf, wenn die Abreise innerhalb dieser Frist liegt.
Beispiel:
Wenn Sie am 15. Juni abreisen, können Sie den Umzug ab dem 10. Juni melden.
Eine verspätete Anmeldung kann zu administrativen Problemen führen, wie z. B. falschen Steuerbescheiden oder dem Verlust des Versicherungsschutzes.
3. Wie Sie den Umzug bei der Gemeinde melden
Es gibt drei Möglichkeiten, den Umzug ins Ausland zu melden:
- Persönlich am Schalter des Rathauses
- Melden Sie sich bei der Abteilung Bürgerservice mit einem gültigen Ausweis.
- In vielen Gemeinden ist dies nur nach Vereinbarung möglich.
- Der Beamte registriert das neue Wohnsitzland und das Abreisedatum.
- Schriftlich
- Sommige gemeenten accepteren een schriftelijke melding per post, met kopie van legitimatiebewijs.
- Dit geldt vooral bij verhuizing van een heel gezin waarbij niet iedereen persoonlijk kan verschijnen.
- Online via DigiD
- Steeds meer gemeenten bieden de mogelijkheid om de emigratie digitaal door te geven via hun website.
- Hiervoor is inloggen met DigiD verplicht en soms aanvullende informatie vereist, zoals een buitenlands adres.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung der Abmeldung und das Datum, an dem sie wirksam wird.
4. Abmeldung aus dem Personenregister (BRP)
Nach der Meldung bei der Gemeinde werden Sie offiziell aus dem BRP abgemeldet.
Das bedeutet:
- Sie sind kein Einwohner der Niederlande mehr.
- Ihre persönlichen Daten werden im Register der Nicht-Einwohner (RNI) gespeichert.
- Sie behalten eine BSN-Nummer, die für die Kontaktaufnahme mit niederländischen Behörden (wie Steuerbehörde, UWV oder Pensionsfonds) weiterhin gültig ist.
Die Gemeinde übermittelt Ihre Daten automatisch an:
- Die Steuerbehörde (für Auswanderung und eventuelle Steuererklärung);
- Die Sozialversicherungsbank (SVB) (für AOW- und Kindergeldansprüche);
- Die Krankenversicherungsstellen (für die Beendigung oder Anpassung der Police);
- Eventuelle andere Regierungsstellen, die Ihre Adresse für Korrespondenz verwenden.
5. Umzug von mehreren Personen oder Familien
Wenn mehrere Familienmitglieder ins Ausland umziehen, muss festgelegt werden, wer sich abmeldet.
- Jeder ab 18 Jahren muss die Meldung persönlich vornehmen oder schriftlich bevollmächtigen.
- Eltern oder Vormünder dürfen den Umzug für minderjährige Kinder melden.
- Zieht nur ein Familienmitglied weg, bleibt die Adresse des verbleibenden Partners oder der Kinder in der BRP aktiv.
In unklaren Situationen – zum Beispiel bei einer Scheidung oder vorübergehenden Auswanderung – kann die Gemeinde Nachweise verlangen, wie z. B. Miet- oder Arbeitsverträge im Ausland.
6. Abmeldebescheinigung
Nach Bearbeitung der Meldung können Sie bei der Gemeinde eine „Abmeldebescheinigung“ anfordern.
Dieses Dokument wird häufig von ausländischen Behörden verlangt bei:
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis;
- Anmeldung bei der Gemeinde im neuen Land;
- Eröffnung eines ausländischen Bankkontos;
- Abschluss internationaler Versicherungen.
Der Nachweis der Abmeldung ist in der Regel kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr erhältlich.
7. Folgen der Abmeldung
Die Abmeldung bei der Gemeinde hat direkte Auswirkungen auf verschiedene Regelungen:
- Krankenversicherung: Ihre niederländische Krankenversicherung erlischt. Sie müssen eine internationale oder lokale Versicherung abschließen.
- Steuern: Sie müssen oft ein M-Formular (Migrationssteuererklärung) ausfüllen, wenn Sie wegziehen.
- Zulagen: Mietbeihilfe, Krankenversicherungszuschuss und Kinderbetreuungszuschuss enden, sobald Sie nicht mehr in den Niederlanden wohnen.
- Wahlrecht: Sie bleiben wahlberechtigt für das Abgeordnetenhaus, müssen sich aber als Wähler im Ausland registrieren.
Wer sich nicht abmeldet, riskiert fehlerhafte Abbuchungen oder doppelte Versicherungsprämien.
8. Vorübergehende Umzug oder Aufenthalt im Ausland
Nicht jeder Umzug ins Ausland führt
zur Abmeldung.
Wenn Sie weniger als acht Monate pro Jahr außerhalb der Niederlande bleiben, bleiben Sie
formal Einwohner und müssen sich nicht abmelden.
In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass:
- die Gemeinde über eine erreichbare Postanschrift verfügt;
- Ihre Steuern, Versicherungen und Zulagen korrekt registriert bleiben.
Wenn sich später herausstellt, dass Ihr Aufenthalt strukturell länger ist, muss dennoch eine offizielle Abmeldung erfolgen.
9. Rückkehr nach Deutschland
Bei Ihrer Rückkehr melden Sie sich bei der
Gemeinde Ihres Wohnsitzes wieder an.
Sie werden dann wieder in das Personenmeldeamt (Basisregistratie Personen) aufgenommen.
Dafür benötigen Sie:
- einen gültigen Ausweis;
- Nachweis Ihres Wohnsitzes (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis);
- gegebenenfalls Ihre Abmeldebescheinigung aus dem Ausland.
Die Gemeinde reaktiviert dann Ihre BSN-Registrierung als Einwohner.
10. Schlussfolgerung
Die Meldung bei der Gemeinde ist der erste und wichtigste Schritt beim Umzug ins Ausland.
Die Gemeinde sorgt dafür, dass Ihr Wegzug rechtlich und administrativ korrekt erfasst wird und dass andere Behörden automatisch informiert werden.
Wer dies nicht rechtzeitig tut, riskiert administrative Fehler, die später zu Problemen mit Steuern, Versicherungen oder der sozialen Sicherheit führen können.
Eine gut vorbereitete Auswanderung beginnt daher immer damit, die Gemeinde des Wegzugs rechtzeitig zu informieren.
Über jeofferte.nl können Sie außerdem einfach Umzugsunternehmen vergleichen, die auf internationale Umzüge spezialisiert sind – einschließlich Unterstützung bei administrativen Schritten wie Abmeldung, Zolldokumenten und Versicherungen.
Das Finanzamt
Umzug ins Ausland: Meldung beim Finanzamt
Wenn Sie ins Ausland ziehen, hat
dies direkte Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht in den Niederlanden. Das
Finanzamt muss daher immer über Ihren
Weggang informiert werden, damit Ihre Daten korrekt verarbeitet werden und Doppelbesteuerung
oder Zuschussprobleme vermieden werden können.
Diese Meldung ist ein wichtiger Bestandteil des Auswanderungsprozesses, neben der
Abmeldung bei der Gemeinde.
1. Automatische Meldung über die Gemeinde
In den meisten Fällen erhält das Finanzamt
automatisch eine Nachricht über Ihren Umzug von der Gemeinde.
Sobald Sie sich aus der Basisregistrierung Personen (BRP) abmelden, werden Ihre
Daten mit dem Finanzamt, der Sozialversicherungsbank (SVB) und
anderen Behörden geteilt.
Dennoch ist es ratsam, selbst zu überprüfen, ob das Finanzamt Ihre neue Adresse und Ihren Aufenthaltsstatus korrekt registriert hat – insbesondere wenn Sie im Ausland noch Einkommen, Vermögen oder Immobilien in den Niederlanden haben.
2. Steuerliche Folgen der Auswanderung
Bei einem Umzug ins Ausland ändert sich
Ihr steuerlicher Status.
Sie werden vom unbeschränkt Steuerpflichtigen zum beschränkt
Steuerpflichtigen.
Das bedeutet:
- Sie zahlen in den Niederlanden nur noch Steuern auf das Einkommen oder Vermögen, das Sie hier weiterhin haben (z.B. ein Haus, eine Rente oder ein Unternehmen).
- Einkommen, das Sie im Ausland erzielen, wird in der Regel in Ihrem neuen Wohnsitzland besteuert (abhängig vom Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und diesem Land).
Das Finanzamt verwendet Ihr Abreisedatum aus der BRP, um zu bestimmen, ab welchem Zeitpunkt diese Änderung wirksam wird.
3. Das M-Formular: Steuererklärung bei Auswanderung
In dem Jahr, in dem Sie auswandern, müssen Sie eine
spezielle Steuererklärung einreichen: das M-Formular (Migrationsformular).
Dieses Formular ist für Personen bestimmt, die nur einen Teil des Jahres in
Niederlande gewohnt haben und danach ins Ausland gezogen sind (oder
umgekehrt).
Wichtige Merkmale des M-Formulars:
- Es deckt den Zeitraum vor und nach Ihrer Auswanderung ab.
- Sie müssen Einkommen, Vermögen und abzugsfähige Posten bis zum Datum des Auszugs angeben.
- Ab dem Auszugsdatum geben Sie nur noch niederländische Einkünfte an.
- Das Formular ist umfangreicher als eine normale Steuererklärung.
Das M-Formular ist digital über Mijn Belastingdienst verfügbar, kann aber manchmal nur in Papierform angefordert werden (bei Auswanderung in Länder außerhalb der EU).
Beispiel:
Wenn Sie am 1. Juli 2025 nach Spanien auswandern, füllen Sie das M-Formular für das
Steuerjahr 2025 aus:
- 1. Januar bis 30. Juni: inländische Steuerpflicht;
- 1. Juli bis 31. Dezember: ausländische Steuerpflicht.
4. Zulagen und Auswanderung
Der Steuerdienst/Zulagen verwendet Ihre BRP-Abmeldung, um festzustellen, ob Sie noch Anspruch haben auf:
- Krankenzuschuss
- Mietzuschuss
- Kinderbetreuungszuschlag
- Kinderzuschlag
In den meisten Fällen entfallen Zulagen, sowie Sie nicht mehr in den Niederlanden wohnen, es sei denn:
- Sie in einem EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz wohnen;
- Sie noch in den Niederlanden arbeiten und sozialversichert sind;
- Ihr Partner weiterhin in den Niederlanden wohnt.
Das Finanzamt kann Zuschläge nachträglich zurückfordern, wenn die Abmeldung nicht rechtzeitig bearbeitet wurde. Daher ist es wichtig, Ihren Umzug unverzüglich mitzuteilen und Änderungen in Einkommen oder Familiensituation über Mijn Toeslagen zu melden.
5. Ausländische Steuerpflicht: Was in den Niederlanden steuerpflichtig bleibt
Nach Ihrem Umzug bleiben Sie in einigen Fällen für bestimmte Einkünfte steuerpflichtig. Dies wird als ausländische Steuerpflicht bezeichnet.
Sie zahlen in den Niederlanden noch Steuern auf:
- Einkünfte aus niederländischen Arbeitsplätzen oder Renten;
- Immobilien in den Niederlanden (wie ein Eigenheim oder eine vermietete Immobilie);
- Einkünfte aus einem niederländischen Unternehmen oder einer festen Betriebsstätte;
- Aktienbeteiligungen an niederländischen Unternehmen (bei einer Beteiligung von ≥5%).
Die genauen Regeln sind je nach Land unterschiedlich, abhängig von den Doppelbesteuerungsabkommen, die die Niederlande abgeschlossen hat, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie in Belgien oder Deutschland wohnen, wird Ihre Rente oft teilweise in den Niederlanden und teilweise im Wohnsitzland besteuert.
- Bei einem Umzug außerhalb der EU können die Niederlande weiterhin mehr Steuern auf Vermögen oder Einkommen erheben, die hier ihren Ursprung haben.
6. Steuerdokumente und Adressänderung
Nach der Auswanderung erhalten Sie weiterhin Briefe und Bescheide vom Finanzamt, beispielsweise über:
- das M-Formular;
- offene Veranlagungen oder Rückerstattungen;
- Pensionsabgaben oder Einkommensteuer.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie eine korrekte ausländische Korrespondenzadresse übermitteln über:
- Mein Finanzamt → „Änderung der Korrespondenzadresse“;
- oder schriftlich an das Finanzamt Ausland, Postfach 2865, 6401 DJ Heerlen (Niederlande).
Es ist auch ratsam, einen Steuerberater in den Niederlanden zu bevollmächtigen (z. B. einen Buchhalter oder ein Familienmitglied), damit wichtige Post rechtzeitig bearbeitet wird.
7. Steuern bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland
Wenn Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten
(weniger als acht Monate pro Jahr), bleiben Sie in den Niederlanden ansässig
und voll steuerpflichtig.
Sie müssen sich dann nicht bei der Gemeinde abmelden, müssen aber:
- eine gültige niederländische Adresse behalten;
- weiterhin Anzeigepflichten erfüllen;
- Zuschläge und Einkommen weiterhin angeben.
Erst wenn deutlich wird, dass der Aufenthalt strukturell ist, wird von Ihnen erwartet, dass Sie auswandern und dies offiziell melden.
8. Rente, AOW und Auswanderung
Der Steuerdienst arbeitet mit der Sozialversicherungsbank (SVB) zusammen, um Ihre Renten- und AOW-Ansprüche bei der Auswanderung zu bewerten.
- Sie bauen in der Regel weiterhin AOW-Ansprüche auf, solange Sie in den Niederlanden sozialversichert sind.
- Bei längerfristiger Auswanderung wird der AOW-Aufbau gestoppt, es sei denn, Sie bleiben freiwillig versichert.
- Der Steuerdienst verwendet Ihre Abreisedaten, um festzustellen, ob Sie noch beitragspflichtig sind.
Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu melden, in welchem Land Sie wohnen werden, damit die Steuer- und Beitragserhebung korrekt angewendet werden.
9. Prüfung und Meldepflicht nach Auswanderung
Auch nach Ihrem Wegzug kann das Finanzamt Daten oder eine Steuererklärung anfordern.
Dies gilt beispielsweise, wenn Sie:
- noch eine niederländische Wohnung besitzen (Box 3);
- Einkünfte aus Vermietung haben;
- ein Unternehmen oder Anlagen in den Niederlanden halten;
- noch Zulagen erhalten.
Das Finanzamt Ausland (Heerlen) ist dann Ihr Ansprechpartner. Sie bearbeiten Angelegenheiten von Niederländern, die im Ausland wohnen.
10. Fazit
Das Finanzamt spielt eine zentrale Rolle bei der Auswanderung.
Während die Gemeinde für die Abmeldung und Registrierung zuständig ist, bestimmt das Finanzamt die steuerlichen Folgen Ihres Wegzugs.
Eine korrekte und rechtzeitige Meldung verhindert Doppelbesteuerung, Verlust von Zulagen oder nachträgliche Rückforderungen.
Kurz zusammengefasst:
- Melden Sie Ihren Umzug bei der Gemeinde – diese Information geht automatisch an das Finanzamt.
- Reichen Sie im Jahr des Wegzugs ein M-Formular ein.
- Geben Sie immer Ihre ausländische Adresse an.
- Prüfen Sie, ob Sie noch steuerpflichtig für niederländisches Einkommen oder Vermögen sind.
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Die Sozialversicherungsbank (SVB)
Umzug ins Ausland: Meldung bei der Sozialversicherungsbank (SVB)
Wenn Sie ins Ausland umziehen, hat dies nicht nur Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht, sondern auch auf Ihre Sozialversicherungsansprüche. Die Behörde, die diese Ansprüche in den Niederlanden verwaltet, ist die Sozialversicherungsbank (SVB).
Die SVB ist für die Umsetzung gesetzlicher Regelungen wie des AOW (Altersversorgungsgesetz), des Kindergeldes, der ANW (Hinterbliebenenrente) und der personenbezogenen Budgets (PGBs) zuständig.
Ein Umzug ins Ausland muss daher immer der SVB gemeldet werden. So wird geprüft, ob Sie noch Anspruch auf diese Leistungen oder Versicherungen haben und ob Sie möglicherweise freiwillig versichert bleiben können.
1. Automatische Meldung von der Gemeinde
Wenn Sie Ihren Umzug ins Ausland bei der Gemeinde melden,
werden diese Informationen automatisch über die Personenstandsdatenbank (BRP)
an die SVB weitergeleitet.
Die SVB erhält dann das Auszugsdatum, das Zielland und Ihren neuen Status als
Nicht-Einwohner.
Dennoch ist es ratsam, sich selbst mit der SVB in Verbindung zu setzen, sobald Sie ins Ausland ziehen. So können Sie eventuelle Fragen zu Ihrer Rente, Ihrem Kindergeld oder Ihrer Versicherungssituation sofort klären und Unterbrechungen bei Zahlungen vermeiden.
2. Auswirkungen der Auswanderung auf Ihren AOW-Aufbau
Die AOW (Allgemeine Altersgesetzgebung) ist eine
Basisrente für Menschen, die in den Niederlanden leben oder arbeiten.
Jeder, der in den Niederlanden lebt, baut automatisch AOW auf – 2 % pro versichertem
Jahr, mit einem Maximum von 100 % nach 50 Jahren.
Bei Auswanderung kann dieser Aufbau stoppen.
- Sobald Sie nicht mehr in den Niederlanden wohnen und nicht mehr versichert sind, bauen Sie keine AOW mehr auf.
- Dies führt später zu einer geringeren AOW-Leistung (2 % weniger pro nicht versichertem Jahr).
- Wenn Sie im Ausland weiterhin für einen niederländischen Arbeitgeber arbeiten, können Sie manchmal versichert bleiben.
Beispiel:
Sie ziehen im Alter von 45 Jahren nach Spanien und wohnen dort 10 Jahre ohne freiwillige Versicherung. Dann verpassen Sie 10 x 2 % = 20 % Ihrer zukünftigen AOW.
Die SVB prüft für jeden Einzelnen, ob die Versicherung fortgesetzt wird oder fortgesetzt werden kann.
3. Freiwillige Fortsetzung der AOW- und ANW-Versicherung
Die SVB bietet die Möglichkeit, nach der Auswanderung freiwillig versichert für die AOW und ANW zu bleiben.
Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie vorübergehend im Ausland leben oder arbeiten, aber später nach den Niederlanden zurückkehren möchten.
Bedingungen für die freiwillige Fortsetzung:
- Sie waren in den letzten 12 Monaten vor Ihrer Abreise in den Niederlanden versichert.
- Sie melden sich innerhalb von 1 Jahr nach Ihrer Abreise bei der SVB an.
- Sie zahlen monatlich eine Prämie (abhängig von Alter und Einkommen).
Die Prämie liegt normalerweise zwischen 600 und 800 € pro Jahr und Person, variiert aber je nach Einkommen und Dauer der Versicherung.
Eine freiwillige Versicherung verhindert Lücken in Ihrem AOW-Aufbau und sichert Hinterbliebenenansprüche über die ANW.
4. Kindergeld und kinderbezogene Leistungen bei Auswanderung
Wenn Sie Kinder haben, kann ein Umzug ins Ausland Auswirkungen auf Ihr Kindergeld und das kinderbezogene Budget haben.
Kindergeld (über die SVB):
- Sie behalten das Recht nur, wenn Sie in einem EU/EWR-Land oder in einem Land leben, mit dem die Niederlande ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (wie die Schweiz, die Türkei, Marokko oder die USA).
- Die Höhe der Leistung bleibt meistens gleich, es sei denn, das Kind lebt in einem Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten (dann kann ein niedrigerer „Wohnlandfaktor“ angewendet werden).
Kindergeld (über die Steuerbehörde/Zulagen):
- Dies endet in den meisten Fällen, sobald Sie die Niederlande verlassen, es sei denn, Ihr Partner wohnt oder arbeitet weiterhin in den Niederlanden.
Die SVB prüft regelmäßig, ob die Wohnsituation und der Aufenthalt der Kinder noch den Bedingungen entsprechen.
5. Hinterbliebenenleistung (ANW)
Das Allgemeine Hinterbliebenengesetz (ANW) bietet
eine Leistung für Partner oder Kinder einer verstorbenen Person.
Bei Auswanderung gelten besondere Regeln:
- Sie bleiben versichert, solange Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten.
- Nach Ihrer Abreise endet die Versicherung automatisch, es sei denn, Sie bleiben freiwillig versichert bei der SVB.
- Wenn Sie bereits eine ANW-Leistung erhalten, kann diese in der Regel im Ausland weitergezahlt werden, vorausgesetzt, Sie ziehen in ein Land mit einem Sozialversicherungsabkommen.
Bei einem Umzug in ein Land ohne Abkommen kann die Leistung (teilweise) entfallen. Die SVB prüft dies für jedes Land und jede Situation.
6. Persönlichkeitsbezogenes Budget (PGB)
Wenn Sie ein PGB für die Pflege erhalten, kann ein Umzug ins Ausland die Zahlung beeinflussen.
- Wenn Sie innerhalb der EU/EWR umziehen, kann das PGB in einigen Fällen fortgesetzt werden.
- Außerhalb der EU entfällt die Regelung fast immer.
Die SVB, die das PGB auszahlt, muss vor der Abreise informiert werden. So kann rechtzeitig festgestellt werden, ob die Pflege im Ausland noch unter niederländisches Recht fällt.
7. Arbeiten im Ausland: Versicherungsstatus
Ob Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben, hängt davon ab, wo Sie arbeiten und welchem Rechtssystem Sie unterliegen:
- Wenn Sie im Ausland für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, unterliegen Sie in der Regel dem Sozialversicherungssystem dieses Landes.
- Wenn Sie im Ausland arbeiten, aber weiterhin bei einem niederländischen Arbeitgeber angestellt sind, können Sie oft über eine A1-Bescheinigung in den Niederlanden versichert bleiben.
- Wenn Sie in mehreren EU-Ländern arbeiten, bestimmt die Europäische Verordnung 883/2004, welches Land für Ihre soziale Sicherheit federführend ist.
Die SVB kann hierzu eine formelle Entscheidung treffen und bei Bedarf eine Versicherungsbescheinigung ausstellen.
8. Wie Sie den Umzug bei der SVB melden
Die Meldung kann auf drei Arten erfolgen:
- Automatisch über die Gemeinde – sobald Sie sich aus dem BRP abmelden;
- Online über MijnSVB.nl – mit DigiD (falls nach dem Wegzug noch aktiv);
- Schriftlich oder telefonisch – über die Abteilung für internationale Angelegenheiten der SVB.
Bei der Meldung müssen Sie angeben:
- das Ausreisedatum;
- das neue Land und die neue Adresse;
- ob Sie dort arbeiten werden oder nicht;
- ob Sie eine AOW-, ANW- oder Kindergeldleistung erhalten.
Die SVB prüft dann Ihren Versicherungsstatus und eventuelle Leistungsansprüche.
9. Korrespondenz und Postanschrift
Sobald Sie im Ausland leben, erhalten Sie Post von der SVB
meistens digital über MijnSVB oder per E-Mail.
Möchten Sie weiterhin Post an eine niederländische Adresse erhalten (zum Beispiel über
Familie), dann können Sie eine Postanschrift in den Niederlanden angeben. Dies verhindert,
dass offizielle Dokumente oder Zahlungsmitteilungen verloren gehen.
Achtung:
Eine Postanschrift ist keine Wohnadresse. Sie bleiben formell aus den Niederlanden abgemeldet,
aber die Kommunikation verläuft einfacher.
10. Schlussfolgerung
Die Meldung Ihres Umzugs bei der Sozialversicherungsbank (SVB) ist ein wesentlicher Schritt im Auswanderungsprozess.
Die SVB prüft, ob Sie:
- weiterhin für AOW und ANW versichert sind;
- Anspruch auf Kindergeld behalten;
- für eine freiwillige Versicherung in Frage kommen;
- Leistungen im Ausland erhalten dürfen.
Wer diese Meldung versäumt, riskiert:
- Verlust von aufgebauten Rechten;
- ungerechtfertigte Zahlungen, die später zurückgefordert werden;
- Lücken im Aufbau der AOW (Allgemeine Altersgesetz).
Eine rechtzeitige Meldung sorgt für eine korrekte Fortsetzung Ihrer Rechte und verhindert finanzielle Rückschläge.
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Ihre Krankenversicherung
Umzug ins Ausland: Meldung bei Ihrer Krankenversicherung
Ein Umzug ins Ausland hat direkte Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung und Ihre Versicherungsprämie.
In den Niederlanden ist jeder gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) versicherungspflichtig. Sobald Sie jedoch nicht mehr in den Niederlanden wohnen oder sozialversichert sind, kann diese Verpflichtung entfallen.
Deshalb müssen Sie bei einer Auswanderung immer Ihre Krankenversicherung informieren, damit Ihre Deckung und Ihr Versicherungsstatus korrekt angepasst werden können.
Die rechtzeitige Meldung verhindert, dass Sie zu viel Prämie zahlen oder fälschlicherweise versichert bleiben, und stellt sicher, dass Sie im Ausland nicht unversichert sind.
1. Die rechtliche Grundlage: Krankenversicherung und Wohnsitz
Die niederländische Krankenversicherung ist an den Wohnsitz
und die Versicherungspflicht gekoppelt.
Wer in den Niederlanden wohnt oder Lohn erhält, von dem eine Prämie für das Krankenversicherungsgesetz einbehalten wird, muss eine Grundversicherung abschließen.
Wenn Sie ins Ausland umziehen, entfällt diese Verpflichtung normalerweise in dem Moment, in dem:
- you no longer live in the Netherlands (deregistration from the BRP);
- you no longer work for a Dutch employer;
- you are no longer socially insured in the Netherlands.
From that moment on, you are therefore no longer insured through Dutch health insurance and must make other arrangements in your new country of residence.
2. Automatische Meldung über die Gemeinde und SVB
Wenn Sie sich bei der Gemeinde abmelden, werden diese Informationen automatisch mit der Sozialversicherungsbank (SVB) geteilt.
Die SVB prüft dann, ob Sie in den Niederlanden sozialversichert sind.
Auf der Grundlage dieses Urteils erhält Ihre Krankenversicherung ein Signal, ob Sie versichert bleiben müssen oder nicht.
Wichtig:
Diese automatische Abmeldung kann einige Wochen dauern.
Es ist daher ratsam, sich auch selbst mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, sobald Sie wissen, wann Sie abreisen. So vermeiden Sie, dass die Versicherung unnötigerweise weiterläuft oder beendet wird, ohne dass Sie eine neue Deckung arrangiert haben.
3. Wann Ihre niederländische Krankenversicherung erlischt
Ihre niederländische Krankenversicherung endet nicht
automatisch bei Ihrer Abreise.
Sie müssen selbst aktiv werden, sobald Sie:
- länger als acht Monate im Jahr im Ausland wohnen;
- dort wohnen und arbeiten gehen;
- oder eine ausländische Krankenversicherung abschließen.
Der Krankenversicherer wird Sie bitten um:
- das genaue Abflugdatum;
- das Zielland;
- und manchmal einen Nachweis über die Einschreibung oder Arbeit im Ausland.
Auf dieser Grundlage wird Ihre Police zum Abflugdatum beendet. Gegebenenfalls zu viel gezahlte Prämien werden zurückerstattet.
4. Wann Ihre niederländische Versicherung (teilweise) weiterhin gilt
Es gibt Situationen, in denen Sie trotz Auswanderung weiterhin unter die niederländische Krankenversicherung fallen können. Dies hängt davon ab, wo und für wen Sie arbeiten:
- Sie arbeiten im Ausland für einen niederländischen Arbeitgeber
- Sie bleiben in der Regel sozialversichert in den Niederlanden.
- Sie behalten Ihre Krankenversicherung, manchmal jedoch mit einer ausländischen Krankenversicherungskarte oder einer zusätzlichen Regelung.
- Sie wohnen in einem EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz
- Innerhalb der EU ist das Gesundheitssystem durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 harmonisiert.
- In Ausnahmefällen können Sie mitversichert bleiben, zum Beispiel, wenn Ihr Partner weiterhin in den Niederlanden lebt und sozialversichert ist.
In diesen Situationen wird häufig ein Gesundheitskarte für Vertragsberechtigte verwendet, mit der Sie im Wohnsitzland Anspruch auf medizinische Versorgung haben.
5. Gesundheitsversorgung im Ausland durch Vertragsrecht (Niederländisches Institut für Gesundheitswesen)
Wenn Sie in ein EU- oder EWR-Land umziehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf das sogenannte Vertragsrecht.
Das bedeutet, dass Sie in Ihrem Wohnsitzland weiterhin Anspruch auf medizinische Versorgung haben, die von den Niederlanden bezahlt wird.
Die Umsetzung erfolgt über das Niederländische Institut für Gesundheitswesen (ZIN).
Sie melden sich als vertragsberechtigt mit dem Formular S1 (oder E121) an.
ZIN verrechnet dann die Gesundheitskosten zwischen den Niederlanden und dem Wohnsitzland.
Merkmale der Vertragsberechtigung:
- Sie sind im Ruhestand oder beziehen eine niederländische Leistung.
- Sie wohnen in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz.
- Sie zahlen einen Beitrag an das Zorginstituut anstelle einer Krankenversicherungsprämie an einen niederländischen Versicherer.
- Sie erhalten Gesundheitsleistungen gemäß den Regeln Ihres Wohnsitzlandes.
Der Krankenversicherer wird automatisch informiert, sobald Sie vertragsberechtigt sind.
6. Was ist vor der Abreise zu tun
Die folgenden Schritte sind für einen reibungslosen Übergang wichtig:
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung
- Teilen Sie das geplante Abreisedatum mit.
- Fragen Sie, ob Ihre Versicherung weiterläuft oder endet.
- Erkundigen Sie sich nach Ihrem Versicherungsschutz für den Zeitraum zwischen der Abreise und der Ankunft im neuen Land.
- Beantragen Sie bei Bedarf das Formular S1 beim niederländischen Institut für das Gesundheitswesen (Zorginstituut Nederland).
- Dies ist für vertragsberechtigte Situationen innerhalb der EU/EWR erforderlich.
- Schließen Sie rechtzeitig eine ausländische Versicherung ab.
- Prüfen Sie, welche Krankenversicherung in Ihrem neuen Wohnsitzland vorgeschrieben ist.
- Vergleichen Sie den Versicherungsschutz mit dem niederländischen Standard (Basis- und Zusatzversicherung).
- Prüfen Sie Reise- oder Zwischenversicherungen
- Wenn es eine kurze Zeit ohne Deckung gibt, kann eine temporäre Reiseversicherung mit medizinischer Deckung eine Lösung sein.
7. Wenn Ihre Versicherung während eines vorübergehenden Aufenthalts gültig ist
Wenn Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, zum Beispiel für Arbeit oder Studium, können Sie Ihre niederländische Krankenversicherung in der Regel beibehalten.
Beispiele:
- Sie studieren ein Jahr im Ausland (Austausch oder Praktikum).
- Sie arbeiten vorübergehend für ein niederländisches Unternehmen in einem anderen Land.
- Sie halten sich weniger als acht Monate außerhalb der Niederlande auf.
In diesen Fällen bleibt die Krankenversicherung gültig, aber beachten Sie:
- Die Erstattung von Gesundheitskosten im Ausland ist normalerweise auf niederländische Tarife beschränkt.
- Sie können eine zusätzliche Deckung für medizinische Rückführung oder höhere Kosten abschließen.
Es ist ratsam, dies im Voraus schriftlich von der Versicherungsgesellschaft bestätigen zu lassen.
8. Folgen bei Nichtmeldung Ihres Wegzugs
Wenn Ihr Umzug nicht (rechtzeitig) gemeldet wird:
- u blijft onterecht premie betalen, terwijl u niet meer verzekerd bent;
- u kunt geen aanspraak maken op zorgkostenvergoeding;
- u loopt risico op naheffingen of terugvorderingen van toeslagen;
- er kan een periode ontstaan waarin u onverzekerd bent.
De Nederlandse zorgverzekeringswet kent geen terugwerkende dekking: ontbreekt verzekering, dan zijn eventuele medische kosten volledig voor eigen rekening.
9. Korrespondenz und Kontakt nach der Auswanderung
Sobald Ihre Krankenversicherung beendet oder angepasst wurde:
- erhalten Sie eine Bestätigung mit dem Beendigungsdatum;
- Sie können noch bis zu einer bestimmten Frist Abrechnungen oder Schlussabrechnungen einreichen;
- Sie müssen Änderungen der Kontaktdaten dem Versicherer oder dem Zorginstituut mitteilen.
Viele Versicherer bieten digitalen Zugang über Mein [Krankenversicherer], womit Sie auch aus dem Ausland Dokumente betrachten oder herunterladen können.
10. Schlussfolgerung
Die Meldung Ihres Umzugs bei Ihrer
Krankenversicherung ist ein unverzichtbarer Schritt bei der Auswanderung.
Sie bestimmt, ob Ihre niederländische Krankenversicherung weiterhin gilt, endet oder
über das Zorginstituut Nederland in eine vertragsrechtliche Regelung umgewandelt
wird.
Zusammenfassend:
- Melden Sie Ihren Weggang immer direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
- Prüfen Sie, ob Sie über die SVB oder Ihren Arbeitgeber noch sozialversichert sind.
- Beantragen Sie gegebenenfalls ein S1/E121-Formular.
- Schließen Sie vor Ihrer Abreise eine passende ausländische oder internationale Krankenversicherung ab.
Eine rechtzeitige und korrekte Meldung vermeidet doppelte Prämien, Versicherungslücken und unerwartete medizinische Kosten.
Über jeofferte.nl können Sie nicht nur Umzugsunternehmen vergleichen, die auf internationale Umzüge spezialisiert sind, sondern auch Ratschläge zu administrativen Schritten finden – einschließlich der Abmeldung bei der Gemeinde, der Abwicklung mit dem Finanzamt, der SVB und dem Krankenversicherer –, damit Ihr Umzug ins Ausland vollständig korrekt und sorgenfrei verläuft.
Pensionsfonds
Umzug ins Ausland: Meldung bei Pensionsfonds und Rentenversicherern
Wenn Sie ins Ausland umziehen, ist es wichtig, auch Ihren Pensionsfonds oder Rentenversicherer zu informieren.
Ein Umzug hat nämlich Auswirkungen auf die Auszahlung der Rente, den Aufbau von Ansprüchen und die Besteuerung zukünftiger Leistungen.
Obwohl viele Behörden über das Personenregister (Basisregistratie Personen - BRP) automatisch benachrichtigt werden, gilt dies nicht immer für Pensionsfonds.
Eine aktive Meldung verhindert, dass Korrespondenz, Auszahlungen oder steuerliche Abwicklung schiefgehen.
1. Warum die Meldung beim Pensionsfonds wichtig ist
Ihr Pensionsfonds oder Versicherer verwendet Ihre Adressdaten für:
- Versand von Jahresübersichten und Rentenspezifikationen;
- Kommunikation über Rentenwachstum und -leistungen;
- Steuerabzug und Einbehaltung der Lohnsteuer;
- Prüfung von Wohnsitzländern und Vertragssteuern;
- Auszahlung auf ausländische Konten.
Bei einem Umzug ins Ausland ändern sich viele dieser Elemente.
Eine korrekte Registrierung verhindert, dass Rentenzahlungen unterbrochen werden oder Sie doppelt Steuern zahlen.
2. Automatische Meldung durch die Gemeinde – eingeschränkt anwendbar
Nach der Abmeldung bei der Gemeinde werden Ihre Daten zwar an Behörden wie die Steuerbehörde und die SVB (Sozialversicherungsbank) weitergegeben, jedoch nicht standardmäßig an Pensionsfonds.
Daher müssen Sie Ihren Pensionsfondsverwalter selbst informieren über:
- Ihre neue Adresse;
- das Land, in dem Sie wohnen;
- das Ausreisedatum;
- und gegebenenfalls Ihr neues Bankkonto.
Tun Sie dies separat für alle Pensionsfonds (z. B. ABP, PFZW, PME, PMT oder Versicherer wie Aegon, Nationale-Nederlanden oder Zwitserleven).
3. Auswirkungen auf den Aufbau von Rentenansprüchen
Ob Ihr Rentenaufbau nach der Auswanderung fortgesetzt wird, hängt von Ihrer Arbeitssituation ab:
- Sie arbeiten weiterhin für einen niederländischen Arbeitgeber
Dann nehmen Sie normalerweise weiterhin am selben Pensionsfonds teil. Ihr Arbeitgeber wird weiterhin Pensionsbeiträge einbehalten, unabhängig von Ihrem Wohnsitzland. - Sie beginnen für einen ausländischen Arbeitgeber zu arbeiten
Dann endet die Teilnahme am niederländischen Pensionsfonds. Ihre aufgebauten Rechte bleiben bestehen, aber der neue Aufbau findet im Rentensystem des neuen Landes statt. - Sie arbeiten nicht mehr (z. B. Rente oder vorübergehender Aufenthalt)
Dann bleibt die bereits aufgebaute Rente erhalten, aber ohne weiteres Wachstum.
Ihr Pensionsfonds bewahrt diese aufgebauten Rechte bis zu Ihrem Renteneintrittsalter auf.
4. Besteuerung von Renten im Ausland
Die Niederlande erheben grundsätzlich Lohnsteuer
(Steuern) auf Renten, die hier aufgebaut wurden.
Bei Auswanderung hängt die Steuerpflicht vom Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen den Niederlanden und Ihrem neuen Wohnsitzland ab.
Zwei Situationen:
- Steuern in den Niederlanden
- Die Niederlande ziehen Lohnsteuern von Ihrer Rentenleistung ein.
- Dies gilt insbesondere für Länder ohne Steuerabkommen oder mit Vereinbarungen, bei denen die Niederlande das Besteuerungsrecht behalten.
- Steuern in Ihrem Wohnsitzland
- Die Niederlande wenden eine Befreiung an und ziehen keine Steuern mehr ein.
- Sie zahlen Steuern in dem Land, in dem Sie wohnen und Ihre Steuererklärung abgeben.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie möglicherweise eine „Erklärung Wohnsitz Ausland“ oder eine „Erklärung Lohnsteuerbefreiung“ bei der Steuerbehörde beantragen.
5. Internationale Bankverbindung und Auszahlung
Wenn Sie ins Ausland umziehen, kann Ihre Pensionskasse Ihre Rente direkt auf ein ausländisches Konto überweisen.
Dazu müssen Sie:
- eine IBAN oder internationale Kontonummer angeben (manchmal auch BIC-Code);
- etwaige Wechselkursgebühren oder längere Bearbeitungszeiten berücksichtigen;
- prüfen, ob die Pensionskasse einen Mindestbetrag für Auslandszahlungen festlegt.
Einige Pensionskassen empfehlen, vorübergehend ein niederländisches Bankkonto beizubehalten, bis die Auslandszahlung vollständig eingerichtet ist.
6. Jahresabrechnungen und Korrespondenz
Nach der Auswanderung versendet der Pensionsfonds weiterhin jährlich Dokumente, wie zum Beispiel:
- Rentenachweise (UPO);
- Jahresabrechnungen für Steuerzwecke;
- Aufschlüsselungen der Brutto-/Nettozahlungen.
Diese Dokumente werden in der Regel per E-Mail oder
über ein digitales Portal angeboten.
Stellen Sie sicher, dass Sie auch aus dem Ausland auf Mein [Pensionsfonds] zugreifen können.
Wenn Ihre DigiD abläuft, ist es ratsam, alternative Anmeldemethoden oder die Korrespondenz per E-Mail zu vereinbaren.
7. Altersvorsorge und Sozialversicherung im Ausland
Viele Länder haben eigene Regeln für den
Aufbau von Rentenansprüchen und die Sozialversicherung.
Bei einem langfristigen Umzug ins Ausland kann es ratsam sein:
- sich dem lokalen Rentensystem anzuschließen;
- eine freiwillige Zusatzrente abzuschließen;
- den Wert Ihrer niederländischen Rente zu erhalten, anstatt sie zu übertragen.
Eine Wertübertragung von einer niederländischen
zur ausländischen Rente ist möglich, aber komplex.
Der Pensionsfonds prüft, ob das empfangende System dem niederländischen
System gleichwertig ist.
Dabei gelten strenge Anforderungen der Niederländischen Bank (DNB) und der Finanzaufsichtsbehörde (AFM).
8. Freiwilliger Fortsetzung des Pensionsaufbaus
In Ausnahmefällen können Sie Ihren
Altersvorsorgeaufbau freiwillig fortsetzen, nachdem Sie die Niederlande verlassen haben.
Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind,
z.B. innerhalb eines internationalen Konzerns.
Bedingungen:
- Sie waren unmittelbar vor dem Ausscheiden Teilnehmer des Pensionsfonds.
- Sie melden die Fortsetzung innerhalb von 9 Monaten nach dem Ausscheiden an.
- Sie zahlen den vollen Beitrag selbst (der Arbeitgeber zahlt nicht mit).
Diese Option verhindert eine Lücke in Ihrem Pensionsaufbau während einer vorübergehenden Auslandszeit.
9. Altersvorsorgeleistung und Tod im Ausland
Im Todesfall im Ausland ist es wichtig, dass der Pensionsfonds rechtzeitig informiert wird.
Die niederländische Sterberegistrierung endet schließlich nach der Abmeldung aus dem BRP.
Hinterbliebene müssen sich dann selbst beim Pensionsfonds melden, damit:
- Leistungen eingestellt werden können;
- etwaige Partner- oder Hinterbliebenenrenten zugesprochen werden können.
Einige Pensionsfonds verlangen hierfür eine offizielle ausländische Sterbeurkunde.
10. So melden Sie den Umzug bei Ihrer Pensionskasse
Sie können den Umzug auf drei Arten mitteilen:
- Über das Online-Portal Ihrer Pensionskasse oder Ihres Versicherers (wie MijnABP, MijnPFZW oder MijnAegon);
- Schriftlich – senden Sie einen Brief mit Ihrer neuen Adresse, Ihrem Wohnsitzland und dem Umzugsdatum;
- Telefonisch oder per E-Mail – oft bitten sie um eine Bestätigung auf Papier oder über das Portal.
Geben Sie immer an:
- Ihre Beziehungs- oder Teilnehmendennummer;
- Ihre neue Adresse und Land;
- eine gültige E-Mail-Adresse;
- Ihre IBAN oder ausländische Bankverbindung;
- Jegliche Änderung Ihres Familienstandes (Partner, Heirat, Scheidung).
11. Überprüfen Sie Ihren Rentenübersicht vor der Abreise
Vor Ihrer Abreise ist es ratsam, über mijnpensioenoverzicht.nl
einen vollständigen Überblick über alle Ihre Rentenregelungen anzufordern.
So wissen Sie, bei welchen Fonds Sie aktiver oder ruhender Teilnehmer sind, und Sie können
jeden Fonds einzeln über Ihren Umzug informieren.
Dies verhindert, dass Rentenansprüche verloren gehen oder Briefe an alte Adressen
gesendet werden.
12. Schlussfolgerung
Ein Umzug ins Ausland hat
bedeutende Auswirkungen auf Ihre Rente.
Wenn Sie Ihre Pensionsfonds und Versicherer rechtzeitig informieren, vermeiden Sie:
- Unterbrechung der Zahlungen;
- steuerliche Komplikationen bei Doppelbesteuerung;
- verpasste Kommunikation oder Dokumente;
- Verzögerung bei der Auszahlung im Ausland.
Zusammenfassend:
- Melden Sie den Umzug direkt bei jedem Pensionsfonds oder Versicherer.
- Überprüfen Sie Ihren steuerlichen Status (Niederlande oder Wohnsitzland).
- Geben Sie eine gültige ausländische Adresse und ein gültiges ausländisches Bankkonto an.
- Prüfen Sie die Möglichkeit der freiwilligen Fortsetzung bei vorübergehendem Aufenthalt.
Eine gut vorbereitete Meldung stellt sicher, dass Ihre Rente sicher, korrekt und rechtzeitig ausgezahlt wird – wo auch immer Sie auf der Welt leben.
Über jeofferte.nl können Sie nicht nur Umzugsunternehmen vergleichen, sondern auch fachkundige Unterstützung bei den administrativen Aspekten internationaler Umzüge finden, einschließlich der Kommunikation mit Pensionsfonds und Finanzinstituten.
Banken und Versicherungsgesellschaften
Umzug ins Ausland: Meldung bei Banken und Versicherungsgesellschaften
Ein Umzug ins Ausland hat oft
mehr Einfluss auf Ihre finanzielle Situation, als man denkt.
Nicht nur Ihre Wohnadresse ändert sich, sondern auch der rechtliche und steuerliche Status
Ihrer Bankkonten, Versicherungen und Finanzprodukte.
Daher ist es wichtig, bei einer Auswanderung auch Ihre Bank(en) und Versicherungsgesellschaften
rechtzeitig zu informieren.
Sie sind gesetzlich verpflichtet zu wissen, wo ihre Kunden wohnen, auch aufgrund internationaler Vorschriften wie Wwft (Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und der Common Reporting Standard (CRS) für den automatischen Datenaustausch zwischen Steuerbehörden.
Eine korrekte Adressänderung verhindert, dass Konten gesperrt, Policen ungültig werden oder Zahlungen eingestellt werden.
1. Warum Banken und Versicherer Ihre Adresse benötigen
Banken und Versicherungsgesellschaften müssen
immer über eine aktuelle Wohnadresse ihrer Kunden verfügen, insbesondere bei
grenzüberschreitenden Situationen.
Diese Adresse wird benötigt für:
- gesetzliche Identifizierung (KYC-Verfahren: Know Your Customer);
- steuerliche Meldung an ausländische Steuerbehörden;
- korrekte Verarbeitung von Zahlungen und Policenkosten;
- Kommunikation über Hypotheken, Kredite und Versicherungsbedingungen.
Wenn Ihre Adresse nicht mehr korrekt ist oder sich ohne Meldung außerhalb der Niederlande befindet, kann die Bank verpflichtet sein, Transaktionen einzuschränken oder sogar das Konto zu sperren.
2. Meldung der Adressänderung bei Ihrer Bank
Sobald Sie wissen, dass Sie ins Ausland
umziehen, müssen Sie dies persönlich Ihrer Bank mitteilen.
Die meisten Banken, wie ING, Rabobank, ABN AMRO und SNS, fragen bei der Auswanderung
folgende Daten ab:
- Ihre neue ausländische Adresse;
- das Aufenthaltsland und eventuelle Steueridentifikationsnummern (TIN oder NIF);
- Ihre niederländische oder ausländische Telefonnummer;
- ein gültiger Identitätsnachweis (Kopie des Reisepasses oder Personalausweises).
Bei Online-Banken wie bunq oder Revolut ist dies digital über die App oder Website möglich.
Achtung:
Einige Banken akzeptieren aufgrund
internationaler Vorschriften keine Kunden, die längere Zeit außerhalb der EU leben.
In diesem Fall kann es erforderlich sein, das Konto zu schließen oder in
ein spezielles „Non-Resident-Konto“ umzuwandeln.
3. Bankkonto nach Auswanderung behalten
In vielen Fällen können Sie Ihr niederländisches
Bankkonto auch nach der Auswanderung behalten.
Dies ist nützlich für:
- den Empfang niederländischer Einkünfte (Rente, Mieteinnahmen, Dividende);
- die Bezahlung ausstehender Steuerbescheide;
- automatische Abbuchungen (wie laufende Versicherungen oder Hypothekenzahlungen).
Voraussetzungen für die Kontoführung:
- Die Bank muss die neue ausländische Adresse registrieren.
- Die Herkunft von Einzahlungen muss nachvollziehbar bleiben (Wwft-Regeln).
- Das Konto darf nicht für geschäftliche oder steuerliche Aktivitäten in Risikoländern verwendet werden.
Für die meisten europäischen Destinationen ist die Beibehaltung eines niederländischen Kontos kein Problem, aber bei einem Umzug außerhalb der EU (z. B. in die USA, nach Asien oder Afrika) können zusätzliche Anforderungen gelten.
4. Hypotheken, Kredite und Sparkonten
Wenn Sie in den Niederlanden eine Hypothek oder einen Kredit haben, läuft dieser einfach weiter, aber:
- Der Zinsabzug kann entfallen, wenn die Wohnung nicht mehr Ihr Hauptwohnsitz ist.
- Sie müssen für die Kommunikation und Zahlung aus dem Ausland erreichbar bleiben.
- Beim Verkauf der Immobilie aus dem Ausland können Banken zusätzliche Dokumente oder Vollmachten verlangen.
Spar- und Anlagekonten bleiben meist aktiv, aber achten Sie auf Folgendes:
- Auf ausländische Zinsen oder Vermögen können ausländische Steuern anfallen.
- Das Finanzamt erhält Informationen über den internationalen Datenaustausch (CRS).
Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Ihr neues Wohnsitzland Steuern auf Ihr niederländisches Guthaben erhebt.
5. Steuerliche Berichterstattung und internationaler Datenaustausch (CRS)
Niederländische Banken sind gesetzlich verpflichtet,
Daten von Kunden, die im Ausland wohnen, an das Finanzamt weiterzugeben,
das diese dann mit dem Wohnsitzland des Kunden teilt.
Dieser internationale Informationsaustausch erfolgt im Rahmen des Common
Reporting Standard (CRS) der OECD.
Ihre Bank wird Sie daher fragen nach:
- Ihre ausländischen steuerlichen Wohnsitzländer;
- Ihre ausländische Steuernummer (TIN);
- und manchmal ein Nachweis der Steuerregistrierung im neuen Land.
Ohne diese Angaben darf die Bank das Konto nicht
aktiv halten.
Dies dient zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
6. Versicherungsgesellschaften und Auswanderung
Neben Banken müssen auch Versicherungsgesellschaften
über Ihren Umzug informiert werden.
Dies gilt für fast alle Versicherungen, einschließlich:
- Hausrat-, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen;
- Autoversicherungen;
- Lebens- und Risikolebensversicherungen;
- Reise-, Rechtsschutz- und Bestattungsversicherungen.
Die Folgen der Auswanderung sind je nach Art der Versicherung unterschiedlich:
|
Versicherung |
Folgen eines Umzugs ins Ausland |
|
Hausrat / Gebäude |
Die Versicherung erlischt, sobald die Wohnung in den Niederlanden nicht mehr Ihr Hauptwohnsitz ist. |
|
Haftpflicht |
Viele Policen gelten nur innerhalb der Niederlande oder der EU. |
|
Kfz-Versicherung |
Nicht gültig, wenn Ihr Fahrzeug ausgeführt wird oder sich dauerhaft im Ausland befindet. |
|
Lebensversicherung |
Bleibt meistens gültig, aber ein Länderwechsel kann steuerliche Folgen haben. |
|
Reiseversicherung |
Nicht als dauerhafte Krankenversicherung gedacht; endet oft bei Auswanderung. |
Es ist daher wichtig, vor der Abreise jeden Versicherer zu kontaktieren und zu fragen:
- ob die Police in Ihrem neuen Wohnsitzland gültig bleibt;
- ob eine internationale oder Expat-Variante verfügbar ist;
- ob sich die Prämie oder Deckung durch den Umzug ändert.
7. Ausländische und internationale Versicherungen
Bei längerer Auswanderung kann es erforderlich sein, in Ihrem Wohnsitzland neue Versicherungen abzuschließen, wie z. B.:
- Krankenversicherung gemäß lokaler Gesetzgebung;
- Haftpflichtversicherung für Privatpersonen (AVP);
- Wohngebäudeversicherung wenn Sie dort Immobilien kaufen;
- Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit lokalem Kennzeichen.
Für Expats und Langzeitreisende gibt es auch internationale Versicherungen, die weltweiten Schutz bieten, wie z.B. von Allianz Global Assistance, OOM Verzekeringen oder Cigna Global.
Diese Deckungen sind oft umfangreicher, aber auch teurer. Sie sind für Personen gedacht, die keinen festen Wohnsitz in den Niederlanden behalten.
8. Lebens- und Rentenversicherungen
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können meistens beibehalten werden, aber die steuerliche Behandlung kann sich ändern.
- Bei Auswanderung in ein Land ohne Steuerabkommen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen.
- Auszahlungen können im Wohnsitzland oder in den Niederlanden besteuert werden.
- Einige Versicherer benötigen eine ausländische Steueridentifikationsnummer (TIN) für die Steuerberichterstattung.
Prüfen Sie bei Ihrem Versicherer, ob Ihre Police steuerlich günstig fortgesetzt werden kann und ob eine Befreiung von der Einbehaltung beantragt werden kann.
9. Kommunikation, Post und digitaler Zugang
Nach der Auswanderung erfolgt die Kommunikation mit Banken und
Versicherern hauptsächlich digital.
Stellen Sie sicher, dass Sie Zugriff behalten auf:
- Online-Banking oder digitale Kundenumgebungen;
- eine gültige E-Mail-Adresse für offizielle Korrespondenz;
- sichere Identifikationsmittel (wie Tan-Codes, App oder Reader).
Achtung:
DigiD funktioniert oft nicht mehr bei längerfristiger Auswanderung, also stellen Sie alternative
Login-Optionen ein, bevor Sie abreisen.
Viele Institutionen akzeptieren auch eine ausländische
Postanschrift, aber einige Korrespondenz (wie z.B. Steuererklärungen) wird
noch per Brief verschickt.
Erwägen Sie daher eine Postanschrift in den Niederlanden bei Familie oder einem Bevollmächtigten.
10. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie
nicht nur Ihre Gemeinde, den Steuerdienst, die SVB und die Krankenkasse informieren,
sondern auch Ihre Bank(en) und Versicherungsgesellschaften.
Diese Institutionen sind verpflichtet, Ihr Wohnsitzland und Ihren Steuerstatus zu kennen und
ihre Dienstleistungen entsprechend anzupassen.
Zusammenfassend:
- Geben Sie Ihre neue Adresse und Ihr Wohnsitzland rechtzeitig Ihrer Bank und Ihren Versicherern bekannt.
- Prüfen Sie, ob Ihre Konten oder Policen aktiv bleiben können.
- Geben Sie Ihre ausländische Steueridentifikationsnummer (TIN) für die CRS-Meldung an.
- Berücksichtigen Sie mögliche Einschränkungen bei Wohnsitzländern außerhalb der EU.
- Schließen Sie bei Bedarf neue (lokale oder internationale) Versicherungen ab.
Eine rechtzeitige Meldung verhindert Blockaden, Verlust von Deckung und steuerliche Komplikationen.
Über jeofferte.nl können Sie nicht nur Umzugsunternehmen vergleichen, die Erfahrung mit internationalen Umzügen haben, sondern auch Informationen über die administrative und finanzielle Abwicklung der Auswanderung finden — damit nicht nur der physische, sondern auch der finanzielle Umzug professionell und problemlos verläuft.
Arbeitgeber oder Leistungsträger
Umzug ins Ausland: Meldung beim Arbeitgeber oder Leistungsträger
Ein Umzug ins Ausland hat nicht nur administrative und steuerliche Folgen, sondern beeinflusst auch Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre Leistungsansprüche.
Daher ist es unerlässlich, Ihren Arbeitgeber oder die Leistungsträger rechtzeitig zu informieren.
Ob Sie vorübergehend im Ausland leben, vollständig auswandern oder von im Ausland aus weiterhin für ein niederländisches Unternehmen arbeiten – der Arbeitgeber und eventuelle Leistungsträger (wie UWV, SVB oder Gemeinde) müssen wissen, wo Sie sich aufhalten und welchem Sozialversicherungssystem Sie unterliegen.
1. Warum eine Meldung an den Arbeitgeber oder die Leistungsträgerbehörde erforderlich ist
Ein Arbeitgeber oder eine Leistungsträgerbehörde benötigt Ihren aktuellen Wohn- und Aufenthaltsort für:
- korrekte Gehaltsabrechnung und Steuerabführung;
- Bestimmung der Sozialversicherungspflicht (AOW, WW, WIA, Zvw);
- Auszahlung von Gehalt, Rente oder Leistung;
- Kontakt bei Vertragsänderungen, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit;
- Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften für grenzüberschreitendes Arbeiten.
Eine falsche Registrierung kann zu Fehlern bei der Lohnsteuer, zur Einstellung von Leistungen oder zum Verlust von Rechten innerhalb der niederländischen sozialen Sicherheit führen.
2. Umzug beim Arbeitgeber melden
Wenn Sie als Arbeitnehmer ins Ausland umziehen, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung schriftlich mitzuteilen.
Geben Sie klar an:
- Ihr neues Wohnsitzland und Ihre neue Adresse;
- das Austrittsdatum;
- ob Sie weiterhin für das niederländische Unternehmen arbeiten;
- ob Sie im Ausland arbeiten, studieren oder sich vorübergehend aufhalten werden.
Der Arbeitgeber prüft dann in Absprache mit der Lohnbuchhaltung und dem Finanzamt, ob Sie:
- in den Niederlanden weiterhin für Sozialleistungen versichert bleibt;
- weiterhin Lohnsteuer in den Niederlanden zahlt;
- oder ob Ihre Steuerpflicht in das neue Wohnsitzland verlagert wird.
3. Arbeiten im Ausland für einen niederländischen Arbeitgeber
Wenn Sie umziehen, aber weiterhin bei einem
niederländischen Arbeitgeber angestellt sind, kann dies als grenzüberschreitendes Arbeiten betrachtet werden.
Die wichtigsten Folgen:
- Sie können über eine A1-Bescheinigung (Nachweis der Versicherungspflicht) in den Niederlanden sozialversichert bleiben.
- Ihr Arbeitgeber behält weiterhin die niederländische Lohnsteuer ein.
- Sie bleiben in der Regel Teilnehmer des niederländischen Pensionsfonds.
Voraussetzung ist, dass die Arbeit hauptsächlich (in der Regel mehr als 25%) in den Niederlanden verrichtet wird oder Ihr Arbeitgeber in den Niederlanden ansässig bleibt.
Bei struktureller Arbeit im Ausland kann der Arbeitgeber verpflichtet sein:
- sich als ausländischer Arbeitgeber zu registrieren;
- lokale Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge im Wohnsitzland abzuführen;
- oder den Arbeitsvertrag an das ausländische Arbeitsrecht anzupassen.
Der Arbeitgeber bespricht dies in der Regel mit dem Finanzamt/Büro Ausland oder einem internationalen Lohnverwalter.
4. Vorübergehende Entsendung oder Abordnung
Bei einer vorübergehenden Entsendung (Abordnung) ins
Ausland – zum Beispiel innerhalb eines internationalen Konzerns oder für einen
spezifischen Auftrag – bleibt der Arbeitnehmer in der Regel sozialversichert in
den Niederlanden.
Der Arbeitgeber beantragt hierfür eine A1-Bescheinigung bei der Sociale
Verzekeringsbank (SVB).
Merkmale einer Entsendung:
- Die Entsendung dauert maximal 24 Monate (Verlängerung bis zu 5 Jahre möglich).
- Der Arbeitnehmer bleibt formell beim niederländischen Arbeitgeber angestellt.
- Die niederländische soziale Sicherheit (AOW, WW, Zvw, WIA) bleibt anwendbar.
- Der Arbeitgeber bleibt für Lohn, Steuern und Rente verantwortlich.
Nach Ablauf der Entsendungsdauer wird geprüft, ob die Versicherung in den Niederlanden fortgesetzt oder ins Ausland überführt werden kann.
5. Auswanderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei einem endgültigen Umzug ins
Ausland endet in den meisten Fällen der Arbeitsvertrag.
Der Arbeitnehmer verliert dann auch:
- die niederländische Versicherungspflicht;
- den Aufbau von Arbeitnehmerversicherungen;
- und möglicherweise das Recht auf WW oder WIA bei späterer Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Der Arbeitgeber verarbeitet die Abmeldung in der
Lohnbuchhaltung und gibt dies an die Steuerbehörde und das UWV weiter.
Bei Auswanderung in ein EU-/EER-Land können bestimmte Rechte über europäische Koordinierungsverordnungen mitgenommen
oder übertragen werden.
6. Umzug den Leistungsträgern (UWV, SVB, Gemeinde) melden
Wenn Sie eine Leistung beziehen, müssen Sie immer im Voraus die Erlaubnis einholen, um ins Ausland zu ziehen oder sich dort vorübergehend aufzuhalten.
Die Regeln sind je nach Leistung unterschiedlich:
|
Leistung |
Regeln bei Umzug ins Ausland |
|
WW (Arbeitslosengeld) |
Entfällt bei Auswanderung. Nur innerhalb der EU können Sie die Leistung bis zu 3 Monate mitnehmen (mit Formular U2). |
|
WIA / WAO (Arbeitsunfähigkeit) |
Kann manchmal in EU- oder Vertragsstaaten weiterlaufen; Meldung bei UWV erforderlich. |
|
Sozialhilfe (Teilhabegesetz) |
Endet sofort bei Abreise aus den Niederlanden, auch vorübergehend. |
|
AOW / ANW (SVB) |
Kann in vielen Ländern fortgesetzt werden, sofern gemeldet und manchmal an den Wohnsitzlandfaktor angepasst. |
|
Zulagen oder Kindergeld |
Werden je nach Wohnsitzland über die Steuerbehörde oder die SVB beurteilt. |
Die Nichtmeldung Ihres Weggangs kann zu Folgendem führen:
- Einstellung oder Rückforderung der Leistung;
- Betrugsvorwurf beim Bezug von Leistungen;
- Verlust von erworbenen Rechten.
7. Arbeiten oder Leistungen innerhalb der EU beziehen
Innerhalb der Europäischen Union gelten besondere Regeln
für Arbeitnehmer und Leistungsempfänger, die grenzüberschreitend tätig werden.
Die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 sorgen für:
- Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen (Altersrente, Arbeitslosenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung);
- Koordinierung zwischen Behörden verschiedener Länder;
- Vermeidung von doppelter Beitragszahlung oder Verlust von Ansprüchen.
Bei einem Umzug innerhalb der EU können Formulare wie U1, U2 oder E301 erforderlich sein, um Leistungs- oder Beschäftigungszeiten zu übertragen.
8. Kommunikation und Dokumentation
Sowohl Arbeitgeber als auch Leistungsträger
benötigen eine schriftliche Bestätigung Ihres Weggangs.
Es ist ratsam, die folgenden Dokumente vor Ihrer Abreise zusammenzustellen:
- Nachweis der Abmeldung bei der Gemeinde (BRP);
- Kopie des Arbeitsvertrags oder der Beendigungsvereinbarung;
- Korrespondenz mit der Steuerbehörde über die Auswanderung;
- ggf. A1-Bescheinigung (Entsendung) oder E-Formulare (EU-Verlegung).
Stellen Sie sicher, dass diese Dokumente digital gespeichert werden, damit sie später bei einer erneuten Anmeldung oder bei Anfragen von Behörden leicht verfügbar sind.
9. Kontakt während des Auslandsaufenthalts
Bleiben Sie für Korrespondenz von Ihrem
Arbeitgeber oder Ihrer Leistungsbehörde erreichbar.
Nutzen Sie vorzugsweise:
- ein digitales Portal (Mijn UWV, Mijn SVB, MijnOverheid);
- eine ausländische Postanschrift;
- oder ein Bevollmächtigter in den Niederlanden, der Ihre Post empfangen kann.
Im Krankheitsfall, bei der Wiedereingliederung oder bei Fortsetzung einer Leistung können Einrichtungen eine Kontrolle im Ausland durchführen oder eine medizinische Neubewertung über internationale Kooperationsbehörden veranlassen.
10. Schlussfolgerung
Die Meldung Ihres Umzugs bei Ihrem Arbeitgeber
oder Ihrer Leistungsbehörde ist unerlässlich, um zu verhindern, dass Lohn,
Leistungen oder Rechte verfallen.
Jede Form von Einkommen aus den Niederlanden – Lohn, Rente oder Leistung – muss
korrekt in Bezug auf Ihr neues Wohnsitzland registriert werden.
Zusammenfassung:
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung umgehend bei einer Auswanderung.
- Prüfen Sie, ob Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben (A1-Bescheinigung).
- Beantragen Sie bei Auswanderung eine Genehmigung vom UWV oder der Gemeinde, wenn Sie eine Leistung beziehen.
- Innerhalb der EU können Sie Ihre Leistung manchmal vorübergehend mitnehmen.
- Halten Sie alles schriftlich fest und bewahren Sie Beweismittel digital auf.
Eine rechtzeitige und korrekte Meldung vermeidet den Verlust von Rechten, steuerliche Komplikationen oder Rückforderungen.
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Bildungseinrichtungen
Umzug ins Ausland: Meldung an Bildungseinrichtungen
Ein Umzug ins Ausland hat nicht
nur administrative und finanzielle Folgen, sondern betrifft auch den Bildungsbereich
— sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, die in
Niederlande studieren oder eine Ausbildung absolvieren.
Ob Grundschüler, Schüler, Studenten oder Teilnehmer
an Berufsausbildungen: Bei einem Umzug ins Ausland ist es
wichtig, die richtigen Bildungseinrichtungen rechtzeitig zu informieren.
So wird die Exmatrikulation korrekt verarbeitet und können Diplome,
Studienleistungen und eventuelle Vergütungen oder Studienfinanzierungen korrekt abgewickelt werden.
1. Warum ist die Meldung an Bildungseinrichtungen obligatorisch?
Schulen, Ausbildungsstätten und Universitäten sind
gesetzlich verpflichtet, aktuelle Daten ihrer Schüler und Studenten zu
führen.
Bei Auswanderung ist eine rechtzeitige Meldung erforderlich, damit:
- die Einschreibung offiziell beendet werden kann;
- die Schulpflicht (für Minderjährige) korrekt abgemeldet wird;
- Diplome, Notenlisten oder Referenzen ausgestellt werden können;
- finanzielle Regelungen (wie Studienfinanzierung oder OV-Karte) angepasst werden können;
- Kontaktdaten für administrative oder Diplomzwecke aktuell bleiben.
Eine fehlerhafte oder verspätete Meldung kann zu fehlerhaften Registrierungen, Rückforderungen oder sogar Bußgeldern im Rahmen des Schulpflichtgesetzes führen.
2. Grundschule: Schulpflicht und Abmeldung bei Auswanderung
Für Kinder bis 18 Jahre gilt in den Niederlanden das Schulpflichtgesetz.
Wenn eine Familie ins Ausland zieht, muss dies rechtzeitig der Schule und
der Gemeinde gemeldet werden.
Verfahren bei Grundschule und Gemeinde:
- Informieren Sie die Schule mindestens einige Wochen vor der Abreise.
- Legen Sie einen schriftlichen Nachweis der Abreise vor (z. B. eine Kopie der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Flugtickets).
- Die Schule meldet die Abreise dem zuständigen Schulpflichtbeamten der Gemeinde.
- Die Gemeinde beendet die Schulpflicht in den Niederlanden, sobald das Kind offiziell abgemeldet ist.
Ab diesem Zeitpunkt gilt die Schulpflicht des
neuen Wohnsitzlandes.
Viele Länder verlangen bei der Einschreibung eines Kindes in die Schule einen Nachweis der
Abmeldung aus den Niederlanden oder eine Übersicht über die schulische Laufbahn.
3. Weiterführende Bildung: Datenübertragung
Für Schüler in der weiterführenden Bildung gilt
ein ähnliches Verfahren.
Die Schule muss:
- die Abmeldung administrativ verarbeiten;
- den Schüler bei DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) abmelden;
- ein Übergabedossier mitgeben oder an die neue ausländische Schule schicken (mit Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten).
Schulen dürfen diese Daten nur gemäß
der AVG (Algemene Verordening Gegevensbescherming) teilen.
Daher wird die Übertragung sorgfältig dokumentiert.
Für Jugendliche über 16 Jahre, die noch der Schulpflicht unterliegen, gilt, dass der Schulinspektor immer eine Abmeldung erhalten muss, um Bußgelder wegen unentschuldigten Fehlens zu vermeiden.
4. Mbo-, Hbo- und Hochschuleinrichtungen
Studenten in der beruflichen Sekundarbildung (mbo), der höheren Berufsbildung (hbo) und der wissenschaftlichen Ausbildung (Universität) müssen ihre Bildungseinrichtung bei der Auswanderung selbst informieren.
Wichtige Maßnahmen:
- Melden Sie sich rechtzeitig über Studielink oder die Studentenverwaltung ab.
- Schließen Sie ausstehende Prüfungen oder Verwaltungen vor der Abreise ab.
- Fordern Sie eine Übersicht der erworbenen Studienleistungen oder eine offizielle Bescheinigung an.
- Prüfen Sie, ob Diplome digital ausgestellt oder physisch abgeholt werden müssen.
- Melden Sie auch die neue Kontaktadresse (E-Mail- oder Postadresse) für zukünftige Korrespondenz.
Bei vorübergehendem Umzug (z. B. Praktikum oder Studium im Ausland) bleibt die Einschreibung oft bestehen, sofern dies vorher mit dem Studiengang abgestimmt wurde.
5. Studienfinanzierung (DUO)
Wer in den Niederlanden Studienfinanzierung über DUO erhält, muss bei Auswanderung immer prüfen, ob dieser Anspruch erhalten bleibt.
Die Regeln sind je nach Situation unterschiedlich:
|
Situation |
Folgen für die Studienfinanzierung |
|
Du ziehst dauerhaft ins Ausland |
Die Studienfinanzierung wird in den meisten Fällen eingestellt. |
|
Du gehst vorübergehend im Rahmen eines Austauschs im Ausland studieren |
Die Studienfinanzierung kann fortgesetzt werden (vorausgesetzt, die Ausbildung ist anerkannt). |
|
Sie absolvieren eine vollständige Ausbildung in der EU oder dem EWR |
Die Studienfinanzierung kann weiterhin gelten, wenn die Ausbildung von DUO genehmigt wurde. |
|
Sie studieren außerhalb der EU |
Nur bei bestimmten akkreditierten Einrichtungen, nach Genehmigung durch DUO. |
Auch die Studentenreisekarte (OV-Karte) muss eingestellt werden, wenn Sie die Niederlande verlassen. Tun Sie dies spätestens fünf Werktage vor der Abreise, da sonst eine Geldstrafe fällig wird.
6. Praktikum oder Austausch im Ausland
Viele Studenten ziehen vorübergehend für ein Praktikum, einen Austausch oder eine Forschungsperiode ins Ausland.
In diesem Fall bleiben Sie in der Regel an Ihrer niederländischen
Bildungseinrichtung eingeschrieben.
Wichtige Punkte:
- Melden Sie Ihren Auslandsaufenthalt dem internationalen Koordinator Ihres Studiengangs.
- Erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Dokumenten (z. B. Learning Agreement, Praktikumsvertrag oder Erklärung für die Versicherung).
- Prüfen Sie, ob Sie noch über Ihre niederländische Krankenversicherung versichert sind (meistens innerhalb der EU).
- Informieren Sie DUO, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb der Niederlande aufhalten und weiterhin Studienfinanzierung erhalten.
Bei längeren Auslandsaufenthalten (>12 Monate) kann der Status als „eingeschriebener Student“ entfallen, wodurch auch die Studienfinanzierung eingestellt wird.
7. Kinder und internationale Schulen
Bei der Auswanderung entscheiden sich viele
Familien für eine internationale oder niederländische Schule im Ausland.
Diese Schulen sind oft der Stiftung NOB (Niederländischer
Unterricht im Ausland) angeschlossen und bieten Unterricht in niederländischer Sprache oder
nach dem niederländischen Lehrplan an.
Vorteile:
- Kontinuität in Lernmaterial und Sprachentwicklung;
- einfache Rückkehr in das niederländische Bildungssystem;
- Anschluss an niederländische Prüfungen oder Cito-Struktur.
Die neue Schule fragt meistens nach:
- der pädagogische Bericht der vorherigen Schule;
- aktuelle Testergebnisse;
- und ein Nachweis der Abmeldung aus den Niederlanden.
Es ist daher ratsam, alle relevanten Dokumente vor der Abreise anzufordern und digital zu speichern.
8. Bildung für Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Unterstützung
Kinder mit besonderem Förderbedarf (wie
Legasthenie, ADHS oder Lernrückstände) haben oft Anspruch auf Betreuung oder
spezifische Regelungen.
Bei Auswanderung:
- informieren Sie die neue Schule im Ausland über den bestehenden Förderplan;
- nehmen Sie offizielle Berichte, Diagnosen oder Handlungspläne mit;
- bitten Sie die niederländische Schule um ein Übergabedokument mit relevanten Informationen (mit elterlicher Zustimmung).
Innerhalb der EU können diese Dokumente bei der Zulassung zu geeigneten Einrichtungen oder internationalen Schulen mit Förderprofil helfen.
9. Dokumente, die Sie vor der Abreise regeln müssen
Für einen reibungslosen Übergang sind die folgenden Dokumente wichtig:
- Nachweis der Abmeldung von der Schule (für die Schulpflichtverwaltung);
- pädagogischer Bericht oder Studienbescheinigung;
- Kopien von Diplomen, Notenlisten und Übergangsberichten;
- Führungszeugnis oder Teilnahmebescheinigung (manchmal bei ausländischer Zulassung erforderlich);
- Nachweis der Abmeldung bei DUO (falls zutreffend).
Bewahren Sie diese Dokumente digital und physisch auf, da sie oft bei der Einschreibung im Ausland oder bei der Rückkehr nach Niederlande benötigt werden.
10. Fazit
Die Meldung eines Umzugs ins Ausland an Bildungseinrichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil einer sorgfältigen Auswanderung.
Sowohl Eltern als auch Studenten müssen darauf achten, dass Abmeldung, Schulpflicht und finanzielle Regelungen korrekt abgewickelt werden.
Zusammengefasst:
- Melden Sie den Umzug rechtzeitig bei der Schule oder Bildungseinrichtung.
- Schließen Sie die Schulpflicht und die Verwaltung bei der Gemeinde korrekt ab.
- Prüfen Sie, ob Studienfinanzierung und OV-Karte eingestellt werden müssen.
- Fordern Sie wichtige Dokumente und Zahlenübersichten vor der Abreise an.
- Erkundigen Sie sich bei ausländischen Schulen nach Zulassungsvoraussetzungen und benötigten Nachweisen.
Eine korrekte Abwicklung vermeidet Probleme mit Schulpflicht, Diploma Anerkennung und finanziellen Rückforderungen.
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Niederländische Botschaft oder Konsulat
Umzug ins Ausland: Meldung bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat
Nach einem Umzug ins Ausland ist es ratsam – und in einigen Fällen notwendig – sich bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem neuen Wohnsitzland zu melden.
Obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, bietet die Registrierung bei der niederländischen diplomatischen Vertretung erhebliche Vorteile.
Die Botschaft oder das Konsulat fungiert als Ihr offizieller Ansprechpartner für die niederländische Regierung im Ausland und unterstützt Sie in Notfällen, bei Dokumenten, rechtlichen Fragen und konsularischen Angelegenheiten.
1. Rolle der Botschaft und der Konsulate
Die niederländischen Botschaften und Generalkonsulate
vertreten die niederländische Regierung im Ausland.
Sie haben verschiedene Aufgaben in den Bereichen:
- konsulaire Dienstleistungen (Pässe, Erklärungen, Legalisierungen);
- Unterstützung in Notfällen und Krisen;
- Registrierung von Niederländern im Ausland;
- Informationen über lokale Gesetze, Aufenthaltsbestimmungen und Versicherungen;
- Zusammenarbeit mit lokalen Behörden.
Bei langfristiger oder dauerhafter Auswanderung ist die Botschaft Ihr erster Ansprechpartner für offizielle Angelegenheiten, die Sie sonst in den Niederlanden über die Gemeinde oder Behörden regeln würden.
2. Freiwillige Registrierung bei der niederländischen Botschaft
Nach Ihrer Ankunft im Ausland können Sie sich freiwillig bei der niederländischen Botschaft registrieren oder über die Website von Nederland Wereldwijd.
Diese Registrierung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen.
Vorteile der Registrierung:
- Die Botschaft weiß, dass Sie sich im Land aufhalten und kann Sie in Notfällen (z. B. bei Katastrophen oder politischen Unruhen) kontaktieren.
- Sie erhalten Updates und Warnungen zu lokalen Sicherheitssituationen.
- Es vereinfacht die Beantragung neuer Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis).
- Es erleichtert die Teilnahme an Wahlen aus dem Ausland.
- Die Botschaft kann bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten schneller handeln.
Die Registrierung erfolgt digital über mijn.rijksoverheid.nl/registratie-buitenland (Nederland Wereldwijd) und kann jederzeit aktualisiert oder gelöscht werden.
3. Reis- und Personalausweis im Ausland
Wenn Sie offiziell aus den Niederlanden abgemeldet sind, können Sie bei Ihrer ehemaligen Gemeinde keinen Reisepass mehr beantragen.
Sie müssen dies dann bei einer der folgenden Stellen tun:
- Niederländische Botschaft oder Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen;
- oder bei einigen speziellen Gemeinden in den Niederlanden, die Dienstleistungen für Nichtansässige anbieten (wie Den Haag, Haarlemmermeer, Bergen op Zoom oder Oldambt).
Was Sie für den Antrag benötigen:
- een geldig of verlopen Nederlands paspoort/ID-kaart;
- recente pasfoto volgens Nederlandse richtlijnen;
- bewijs van woonadres in het buitenland (zoals energierekening of huurcontract);
- eventueel een uittreksel uit het lokale bevolkingsregister.
De ambassade controleert je gegevens in het Register
Niet-Ingezetenen (RNI) en stuurt de aanvraag naar Nederland.
De levering van een paspoort kan enkele weken duren.
4. Legalisatie en documenten
Veel Nederlanders in het buitenland hebben
documenten nodig die in het buitenland rechtsgeldig zijn — bijvoorbeeld
geboorteaktes, huwelijksdocumenten, diploma’s of notariële verklaringen.
De ambassade of het consulaat kan:
- officiële verklaringen afgeven (zoals een verklaring van woonplaats, nationaliteit of ongehuwd zijn);
- Nederlandse documenten legaliseren of voorzien van een apostille;
- buitenlandse documenten legaliseren voor gebruik in Nederland (indien het land geen apostilleverdrag heeft).
Bij emigratie kan dit belangrijk zijn voor huwelijken, werkvergunningen, verblijfsaanvragen of belastingregistraties.
5. Hilfe in Notfällen
Die niederländische Botschaft oder das Konsulat leistet Hilfe bei:
- Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses oder Ausweises;
- Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland;
- Krankenhausaufenthalt, Tod oder Vermisstenfall eines Niederländers;
- Naturkatastrophen, Unruhen oder Evakuierungen.
Sie leisten keine finanzielle Unterstützung, können aber:
- Kontakt mit der Familie in den Niederlanden aufnehmen;
- Sicherstellung von Notfalldokumenten (wie einem Laissez-Passer);
- Beratung zu lokalen Verfahren;
- Vermittlung bei der Kommunikation mit lokalen Behörden.
Für medizinische oder finanzielle Hilfe müssen Sie selbst über eine Reise- oder internationale Versicherung versichert sein.
6. Wählen aus dem Ausland
Nach Ihrer Abmeldung aus den Niederlanden behalten Sie das Recht, bei den Wahlen für die Zweite Kammer und das Europäische Parlament zu wählen.
Dazu müssen Sie sich als Wähler außerhalb der Niederlande registrieren.
Dies kann über die Gemeinde Den Haag erfolgen, die als zentrale Stelle für alle Niederländer im Ausland fungiert.
Die Registrierung erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit der Botschaft:
- Sie erhalten per Post oder E-Mail einen Stimmzettel.
- Sie können per Brief, E-Mail oder persönlich an einem Wahllokal in den Niederlanden wählen.
Ohne Registrierung können Sie nicht an Wahlen aus dem Ausland teilnehmen.
7. Konsularbescheinigungen und -urkunden
Die Botschaft kann verschiedene konsularische Bescheinigungen ausstellen, zum Beispiel:
- Nederlandse nationaliteitsverklaring;
- verklaring van ongehuwd zijn;
- woonplaatsverklaring;
- levensverklaring (voor pensioen- of uitkeringsdoeleinden).
Deze verklaringen zijn vaak vereist door
buitenlandse autoriteiten bij huwelijk, werk, erfenis of belastingzaken.
Ze worden afgegeven op basis van de gegevens uit het RNI (Register
Niet-Ingezetenen) en identiteitscontrole aan de balie.
8. Registrierung bei den lokalen Behörden im Ausland
Obwohl Sie sich bei der Botschaft registrieren lassen können, ersetzt dies nicht die lokale Anmeldung in Ihrem neuen Wohnsitzland.
In den meisten Ländern müssen Sie sich auch anmelden bei:
- der Gemeinde oder dem lokalen Einwohnermeldeamt;
- der Einwanderungs- oder Fremdenbehörde;
- oder den Steuerbehörden des Landes.
Die Botschaft kann Sie über die lokalen Verfahren, erforderlichen Dokumente und Fristen informieren.
Sie haben jedoch keinen Einfluss auf Entscheidungen ausländischer Behörden.
9. Erreichbarkeit und digitale Dienste
Die meisten Botschaften und Konsulate arbeiten
ausschließlich nach Terminvereinbarung.
Konsularische Dienstleistungen können in der Regel beantragt werden über:
- Nederlandwereldwijd.nl (für alle Botschaften und Konsulate);
- E-Mail oder Telefon (rund um die Uhr erreichbar für Notfälle);
- oder über das lokale niederländische Honorarkonsulat (für eingeschränkte Dienstleistungen).
Darüber hinaus bietet Nederland Wereldwijd digitalen Zugang zu:
- Passanträge;
- Erklärungssysteme;
- Registrierung des Aufenthalts im Ausland;
- Notfallinformationen und Reisehinweise.
10. Schlussfolgerung
Eine Meldung bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber jedem dringend empfohlen, der sich längerfristig im Ausland niederlässt.
Die Botschaft bietet praktische, rechtliche und konsularische Unterstützung, fungiert als Notfallkontaktstelle und stellt sicher, dass Sie mit der niederländischen Regierung verbunden bleiben.
Zusammenfassend:
- Registrieren Sie Ihren Aufenthalt bei der Botschaft über Nederland Wereldwijd.
- Beantragen Sie Reisepässe oder Bescheinigungen über die Botschaft oder die RNI-Gemeinden.
- Nutzen Sie die Botschaft als Kontaktstelle in Notfällen.
- Bleiben Sie über lokale Sicherheit durch Updates und Reisehinweise auf dem Laufenden.
- Vergessen Sie nicht, dass Sie sich zusätzlich auch bei den lokalen Behörden im Wohnsitzland anmelden müssen.
Mit einer korrekten Registrierung bei der Botschaft sind Sie von Unterstützung, Erreichbarkeit und offiziellen Dokumenten versichert, wo auch immer auf der Welt Sie leben.
Über jeofferte.nl können Sie nicht nur Umzugsunternehmen für internationale Umzüge vergleichen, sondern auch fachkundige Informationen über die administrativen Aspekte der Auswanderung finden — von der Abmeldung in den Niederlanden bis zur Anmeldung bei der Botschaft und den lokalen Behörden in Ihrem neuen Wohnsitzland.
Niederländische Botschaft oder Konsulat
Umzug ins Ausland: Die Rolle der niederländischen Botschaft und des Konsulats
Nach einem Umzug ins Ausland stehen Sie vor neuen administrativen und praktischen Verpflichtungen. Einer der wichtigsten Anlaufstellen außerhalb der Niederlande ist die niederländische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem neuen Wohnsitzland.
Diese diplomatischen Vertretungen bieten Unterstützung für Niederländer, die im Ausland leben oder sich vorübergehend aufhalten, und fungieren als offizielle Verbindung zwischen Ihnen und der niederländischen Regierung.
1. Was macht die niederländische Botschaft oder das Konsulat?
Die niederländischen Botschaften und Generalkonsulate vertreten den niederländischen Staat im Ausland. Sie haben sowohl diplomatische als auch konsularische Aufgaben.
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie sich dort an sie wenden können für:
- Anträge auf Reisepässe und Personalausweise
(bei Verlust, Erneuerung oder abgelaufenen Dokumenten); - Konsularische Erklärungen (z.B. Wohnsitzbescheinigung, Staatsangehörigkeit oder Ledigkeitsbescheinigung);
- Legaliserbare Dokumente und Apostillen;
- Notfallhilfe bei Katastrophen wie Verlust von Dokumenten, Verhaftung oder Unglücksfällen;
- Registrierung eines Aufenthalts im Ausland;
- Wahlverfahren für niederländische Wahlen;
- Beratung zu lokaler Gesetzgebung, Aufenthalt und Registrierungen.
Obwohl die Botschaft kein Ersatz für die niederländische Gemeinde oder die Steuerbehörde ist, fungiert sie als zentrale Anlaufstelle für Niederländer, die außerhalb der Niederlande leben.
2. Freiwillige Registrierung bei der Botschaft
Jeder Niederländer, der im Ausland lebt, wird
empfohlen, sich bei der niederländischen Botschaft oder über
Nederland Wereldwijd zu registrieren.
Diese Registrierung ist freiwillig, bietet aber wichtige Vorteile.
Warum registrieren?
- Die niederländische Regierung weiß, dass Sie sich im betreffenden Land aufhalten.
- Sie können im Notfall schnell informiert oder unterstützt werden (z. B. bei einer Naturkatastrophe, Krise oder Evakuierung).
- Sie erhalten über Nederland Wereldwijd Updates zur lokalen Sicherheit und zu Nachrichten.
- Dies erleichtert die Beantragung von Dokumenten wie Reisepässen oder Bescheinigungen.
Die Registrierung erfolgt über Nederlandwereldwijd.nl,
die offizielle Plattform der Regierung.
Dort können Sie Ihre persönlichen Daten und Ihr Wohnsitzland verwalten. Die Registrierung ist
einfach, digital und kann später geändert oder gelöscht werden.
3. Reisepass oder Personalausweis im Ausland beantragen
Nach Ihrer Abmeldung aus den Niederlanden können Sie bei Ihrer alten Gemeinde keinen Reisepass oder Personalausweis mehr beantragen.
Die niederländische Botschaft oder das Generalkonsulat übernimmt diese Aufgabe.
Für die Beantragung benötigen Sie:
- een geldig of verlopen Nederlands reisdocument;
- een recente pasfoto volgens de Nederlandse richtlijnen;
- bewijs van woonadres in het buitenland (bijv. huurcontract of energierekening);
- eventueel een bewijs van uitschrijving uit de BRP.
De ambassade controleert je gegevens via het Register
Niet-Ingezetenen (RNI).
Het nieuwe paspoort of ID-kaart wordt meestal binnen 2 tot 4 weken geleverd.
Alternatief:
Als je tijdelijk in Nederland bent, kun je ook terecht bij enkele speciale
RNI-gemeenten, zoals Den Haag, Haarlemmermeer of Bergen op Zoom.
4. Legalisaties en verklaringen
In het buitenland kan gevraagd worden om
officiële Nederlandse documenten, bijvoorbeeld bij huwelijk, werk, studie of
visumaanvraag.
De ambassade kan:
- Nederlandse documenten legaliseren (voorzien van handtekening of stempel);
- verklaringen afgeven zoals:
- verklaring van Nederlanderschap,
- verklaring van ongehuwd zijn,
- verklaring van in leven zijn,
- Nachweis des Wohnsitzes;
- Legalisierung ausländischer Dokumente für die Verwendung in den Niederlanden (abhängig von Verträgen).
Diese Dokumente werden nur auf der Grundlage gültiger Ausweisdokumente und registrierter Daten im RNI ausgestellt.
5. Hilfe in Notfällen
Die niederländische Botschaft bietet Hilfe in persönlichen oder kollektiven Notfällen, wie zum Beispiel:
- Verlust oder Diebstahl des Reisepasses;
- Krankenhausaufenthalt oder Tod;
- Verhaftung oder Haft;
- Naturkatastrophen oder politische Unruhen.
In solchen Fällen kann die Botschaft:
- einen Notfallausweis (Laissez-Passer) ausstellen;
- Kontakt mit der Familie in den Niederlanden aufnehmen;
- Beratung zu rechtlicher Unterstützung anbieten;
- mit lokalen Behörden zusammenarbeiten.
Bitte beachten Sie: Die Botschaft übernimmt keine medizinischen Kosten oder Kosten für die Rückführung. Dafür sind Sie selbst durch eine Reise- oder internationale Versicherung verantwortlich.
6. Abstimmungen aus dem Ausland
Niederländer, die außerhalb der Niederlande leben, behalten das Recht, bei folgenden Wahlen zu wählen:
- Wahlen zur Zweiten Kammer;
- Wahlen zum Europäischen Parlament.
Hierfür müssen Sie sich als Wähler außerhalb der Niederlande bei der Gemeinde Den Haag registrieren.
Die Registrierung kann über die Botschaft oder online erfolgen, danach:
- per Post oder E-Mail einen Stimmzettel erhalten;
- Ihre Stimme aus dem Ausland abgeben können.
Ohne Registrierung können Sie nicht an den Wahlen teilnehmen.
7. Kontakt und Erreichbarkeit
Botschaften und Konsulate arbeiten in der Regel nach
Terminvereinbarung.
Konsulardienste können beantragt werden über:
- Nederlandwereldwijd.nl;
- telefonischen Kontakt (24/7 erreichbar im Notfall);
- oder über ein lokales Honorarkonsulat mit eingeschränktem Dienstleistungsangebot.
Hinweis: Honorarkonsulate können nicht immer Reisepässe ausstellen, aber Bescheinigungen ausstellen oder Dokumente entgegennehmen.
Die Botschaft kommuniziert zunehmend digital — bitte geben Sie daher eine gültige E-Mail-Adresse für Updates und Bestätigungen an.
8. Registrierung bei den lokalen Behörden
Die Registrierung bei der niederländischen Botschaft ersetzt nicht die Anmeldung bei den lokalen Behörden in Ihrem neuen Wohnsitzland.
In fast allen Ländern sind Sie verpflichtet, sich bei folgenden Stellen zu registrieren:
- der örtlichen Gemeinde oder Meldebehörde;
- der Einwanderungs- oder Fremdenbehörde;
- manchmal auch bei der Steuerbehörde dieses Landes.
Die Botschaft kann Sie über die lokalen Verfahren informieren, hat aber keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen ausländischer Behörden.
9. Praktische Vorteile der Registrierung
Neben der Hilfe in Notfällen bietet die Registrierung bei der Botschaft noch einige weitere wichtige Vorteile:
- eenvoudiger aanvragen van documenten (geen heridentificatie nodig);
- toegang tot actuele reisadviezen en waarschuwingen;
- mogelijkheid om contact te krijgen bij crisissituaties;
- ondersteuning bij juridische of administratieve problemen;
- bevestiging van identiteit bij Nederlandse instanties.
Met andere woorden: registratie is een veiligheids- én gemaksoverweging voor elke Nederlander in het buitenland.
10. Schlussfolgerung
Die niederländische Botschaft oder das Konsulat
ist Ihre feste Anlaufstelle im Ausland für alle offiziellen niederländischen
Angelegenheiten.
Obwohl eine Registrierung nicht verpflichtend ist, wird sie dringend empfohlen für
jeden, der länger als einige Monate im Ausland lebt.
Zusammenfassung:
- Registrieren Sie Ihren Aufenthalt über Nederland Wereldwijd.
- Beantragen Sie einen Reisepass oder Ausweis bei der Botschaft oder der RNI-Gemeinde.
- Nutzen Sie die Botschaft als Notfall- und Informationspunkt.
- Stimmen Sie aus dem Ausland ab, indem Sie sich bei der Gemeinde Den Haag registrieren.
- Wenden Sie sich für Legalisierungen, Erklärungen und konsularische Hilfe an die Botschaft.
Eine korrekte Registrierung und aktiver Kontakt mit der Botschaft stellen sicher, dass Sie mit der niederländischen Regierung verbunden bleiben, wo auch immer Sie auf der Welt leben.
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